Die EU-Batterieverordnung tritt in ihrer nächsten Stufe am 18. Februar 2025 in Kraft. Sie bringt wichtige Änderungen für den Umgang mit Fahrzeugbatterien – von der Herstellung bis zum Recycling.
Was ändert sich?
Digitaler Batteriepass
Ab Februar 2025 müssen alle neuen Traktionsbatterien (ab 2 kWh) einen digitalen Batteriepass haben. Dieser enthält:
- Kapazität und Gesundheitszustand (State of Health)
- CO₂-Fußabdruck der Herstellung
- Informationen zu Rohstoffen und Recyclingfähigkeit
- Wartungshistorie
Erweiterte Garantie
Hersteller müssen künftig garantieren, dass die Batterie nach 5 Jahren oder 100.000 km noch mindestens 70% ihrer Kapazität behält.
Rücknahme und Recycling
- Kostenlose Rücknahme alter Batterien
- Mindestrecyclingquoten für Lithium, Kobalt und Nickel
- Pflicht zur Verwendung von Recyclingmaterialien
Was bedeutet das für Sie?
Für E-Auto-Besitzer:
- Mehr Transparenz über den Batteriezustand
- Bessere Garantieleistungen
- Einfachere Entsorgung alter Batterien
Für Gebrauchtwagenkäufer:
- Objektive Bewertung der Batteriegesundheit
- Mehr Sicherheit beim Kauf gebrauchter E-Autos
Unser Service
Als autorisierter VW und Škoda Partner sind wir auf die neuen Anforderungen vorbereitet:
- Batteriecheck mit offiziellem Protokoll
- Beratung zu Garantieansprüchen
- Fachgerechte Entsorgung und Recycling