EU-Batterieverordnung
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Service 06. Januar 2025

EU-Batterieverordnung

Die EU-Batterieverordnung tritt in ihrer nächsten Stufe am 18. Februar 2025 in Kraft. Sie bringt wichtige Änderungen für den Umgang mit Fahrzeugbatterien – von der Herstellung bis zum Recycling.

Was ändert sich?

Digitaler Batteriepass

Ab Februar 2025 müssen alle neuen Traktionsbatterien (ab 2 kWh) einen digitalen Batteriepass haben. Dieser enthält:

  • Kapazität und Gesundheitszustand (State of Health)
  • CO₂-Fußabdruck der Herstellung
  • Informationen zu Rohstoffen und Recyclingfähigkeit
  • Wartungshistorie

Erweiterte Garantie

Hersteller müssen künftig garantieren, dass die Batterie nach 5 Jahren oder 100.000 km noch mindestens 70% ihrer Kapazität behält.

Rücknahme und Recycling

  • Kostenlose Rücknahme alter Batterien
  • Mindestrecyclingquoten für Lithium, Kobalt und Nickel
  • Pflicht zur Verwendung von Recyclingmaterialien

Was bedeutet das für Sie?

Für E-Auto-Besitzer:

  • Mehr Transparenz über den Batteriezustand
  • Bessere Garantieleistungen
  • Einfachere Entsorgung alter Batterien

Für Gebrauchtwagenkäufer:

  • Objektive Bewertung der Batteriegesundheit
  • Mehr Sicherheit beim Kauf gebrauchter E-Autos

Unser Service

Als autorisierter VW und Škoda Partner sind wir auf die neuen Anforderungen vorbereitet:

  • Batteriecheck mit offiziellem Protokoll
  • Beratung zu Garantieansprüchen
  • Fachgerechte Entsorgung und Recycling

Jetzt Batteriecheck anfragen →

Fragen? Wir helfen gerne!

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