Kfz-Steuer 2025
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Service 05. Januar 2025

Kfz-Steuer 2025

Zum Jahreswechsel 2025 gibt es Änderungen bei der Kfz-Steuer. Besonders Neuzulassungen mit hohem CO₂-Ausstoß werden teurer.

Die wichtigsten Änderungen

Höhere CO₂-Komponente

Für Neuzulassungen ab 1. Januar 2025 steigt die CO₂-Komponente:

CO₂-AusstoßSteuersatz pro g/km
Bis 95 g/km2,00 €
96-115 g/km2,20 € (vorher 2,00 €)
116-135 g/km2,50 € (vorher 2,20 €)
136-155 g/km2,90 € (vorher 2,50 €)
Über 195 g/km4,00 € (vorher 3,00 €)

E-Autos bleiben steuerfrei

Gute Nachrichten für E-Auto-Besitzer: Die Steuerbefreiung für rein elektrische Fahrzeuge gilt weiterhin bis 31. Dezember 2030.

Plug-in-Hybride

Plug-in-Hybride werden nach ihrem CO₂-Ausstoß besteuert – der elektrische Anteil bringt keine Steuervorteile mehr.

Was bedeutet das für Sie?

Bestandsfahrzeuge: Keine Änderung. Die Steuer bleibt wie bisher.

Neuwagenvermittlung 2025: Bei der Fahrzeugwahl lohnt sich der Blick auf den CO₂-Wert. Wir beraten Sie gerne.

Beispielrechnung

VW Golf 1.5 TSI (130 g/km CO₂):

  • Hubraum-Komponente: 1.498 ccm × 2 €/100 ccm = 29,96 €
  • CO₂-Komponente: 130 g × 2,50 € = 325 €
  • Jahressteuer: ca. 355 €

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