Zum Jahreswechsel 2025 gibt es Änderungen bei der Kfz-Steuer. Besonders Neuzulassungen mit hohem CO₂-Ausstoß werden teurer.
Die wichtigsten Änderungen
Höhere CO₂-Komponente
Für Neuzulassungen ab 1. Januar 2025 steigt die CO₂-Komponente:
| CO₂-Ausstoß | Steuersatz pro g/km |
|---|---|
| Bis 95 g/km | 2,00 € |
| 96-115 g/km | 2,20 € (vorher 2,00 €) |
| 116-135 g/km | 2,50 € (vorher 2,20 €) |
| 136-155 g/km | 2,90 € (vorher 2,50 €) |
| Über 195 g/km | 4,00 € (vorher 3,00 €) |
E-Autos bleiben steuerfrei
Gute Nachrichten für E-Auto-Besitzer: Die Steuerbefreiung für rein elektrische Fahrzeuge gilt weiterhin bis 31. Dezember 2030.
Plug-in-Hybride
Plug-in-Hybride werden nach ihrem CO₂-Ausstoß besteuert – der elektrische Anteil bringt keine Steuervorteile mehr.
Was bedeutet das für Sie?
Bestandsfahrzeuge: Keine Änderung. Die Steuer bleibt wie bisher.
Neuwagenvermittlung 2025: Bei der Fahrzeugwahl lohnt sich der Blick auf den CO₂-Wert. Wir beraten Sie gerne.
Beispielrechnung
VW Golf 1.5 TSI (130 g/km CO₂):
- Hubraum-Komponente: 1.498 ccm × 2 €/100 ccm = 29,96 €
- CO₂-Komponente: 130 g × 2,50 € = 325 €
- Jahressteuer: ca. 355 €